Die Vertreter der Mitgliedsvereinigungen der Europäischen Vereinigung der Richter haben in ihrer Versammlung am 6. September 1998 in Porto, Portugal, das immer drängender Problem grenzüberschreitender Kriminalität und die derzeitigen Möglichkeiten gerichtlicher Zusammenarbeit in Strafverfahren diskutiert und einstimmig beschlossen:
DEKLARATION

1. Offene Grenzen als Folge fortschreitender europäischer Integration, unmittelbarer Geldfluß von einem Land zu anderen und allgemein steigende Mobilität erleichtern nicht nur den freien Verkehr von Personen und Gütern. Neue Formen grenzüberschreitender, aus Gewinnsucht begangener Straftaten sind ebenso zu einer ernsten Bedrohung der demokratischen Gesellschaft geworden wie sie nunmehr auch den Rechtsstaat in Mitleidenschaft ziehen.

2. Die europäischen Richter sehen sich mit einer wachsenden Zahl neuer Formen organisierter Kriminalität konfrontiert, wie Drogenhandel, Menschenschlepperei, Computerstraftaten, Terrorismus, Geldwäsche, Gefährdung der Umwelt, nationale und internationale Korruption.

3. Die richterliche Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Rechtsordnungen erhält damit besondere Bedeutung. Der gegenwärtige Stand dieser derzeit im Rahmen internationaler Übereinkommen geregelten Zusammenarbeit ist durch einen zeitraubenden Formalismus unnötiger verwaltungstechnischer und diplomatischer Prozeduren gekennzeichnet, der den raschen und direkten Kontakt zwischen den nationalen Organen der Rechtsprechung behindert.

4. Über den Umfang des direkten Kontaktes zwischen den Gerichtsorganen der verschiedenen Länder bestehen unterschiedliche Ansichten. Dies ist eine politische Frage und sollte als solche gelöst werden. Nach wohlerwogener, auf Erfahrung gegründeter Ansicht der europäischen Richter bedarf es jedoch maximaler Zusammenarbeit und eines möglichst unmittelbaren Zugriffs, um grenzüberschreitender Kriminalität zu begegnen.

5. Eine umfassende Reform auf diesem Gebiet erwartend, sind wir der Meinung, daß, ungeachtet des Umfangs einer solchen Reform, raschest zielführende und jetzt und in Zukunft wirksame Maßnahmen getroffen werden sollten. Diesen Zusammenhängen Rechnung tragend bietet die Richter in 29 europäischen Staaten repräsentierende Vereinigung Europäischer Richter daher ihre gesamte Kapazität für ein gemeinsames Projekt mit dem Europarat, der Europäischen Union, dem Exekutivkomitee des Übereinkommens zur Anwendung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 an und lädt alle interessierten europäischen Instanzen zur Erarbeitung und Herausgabe eines Handbuches in englischer und französischer Sprache ein, das

* alle einschlägigen nationalen Gesetzestexte des materiellen und prozessualen Rechts im Hinblick auf grenzüberschreitende Kriminalität;

* eine Liste der Anschriften und Telefonnummern von Richtern und Staatsanwälten, zumindest aber von Gerichten und Staatsanwaltschaften, die in den Mitgliedstaaten des Europarates in Strafsachen tätig sind, einschließlich einer Darstellung der innerstaatlichen Zuständigkeiten;

* ein Wörterbuch aller einschlägigen Fachausdrücke in Englisch und Französisch

enthalten soll.

6. Die Europäische Vereinigung der Richter ist der Ansicht, daß ein solches Handbuch einen ersten wirkungsvollen Schritt in Richtung einer Europäischen Gerichtsbarkeit darstellt, die im Kampf gegen neue Formen grenzüberschreitender, die Gesellschaft bedrohender Kriminalität in direkter Verbindung steht, unverzüglich und wirksam agiert und im Interesse der Verbrechensopfer wie der demokratischen Gesellschaft des Rechtsstaates vorgeht.