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Die Loge - A U N  ist eine spirituelle Gemeinschaft nach dem Motto : Werke zur Ehre Gottes und zum Wohl der Menschen
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Satzungsprotokoll der Loge

§ 1

Die Loge AUN Aufbruch und Neubginn ist eine spirituelle Gemeinschaft die ausschließlich und unmittelbar überkonfessionell religiöse, sowie als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgt. Die Loge ist politisch und religiös unabhängig. Sie ist überkonfessionell tätig und ihr Hauptzweck ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Religion (Ökumene), der Kultur und des Völkerverständigungsgegedankens. Jedes Mitglied von AUN ist u.a. verpflichtet an der geistigen und spirituellen Weiter- und Höherentwicklung der eigenen Persönlichkeit zu arbeiten. Ferner will die Loge AUN ein verbessertes Umwelt-, Gesundheits- und Ernährungsbewußtsein weitervermitteln. 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesonders :

Durch das Praktizieren einer von Dogmen befreiten "Religio–universalis" mit Gottesliebe, Nächstenliebe und Toleranz der Mitglieder auch gegenüber allen von AUN abweichenden Weltanschauungen.

Durch vorgesehene "Treffen" die der Förderung der gengenseitigen  Annäherung auf den Gebieten der Religion und Kultur dienen (Ökumene).

Durch Beratung und intensive Aufklärung über den Zusammenhang zwischen Umweltschutz, Ernährung und Gesundheit an Leib und Seele.

Durch Seminare bzw. Vorträge auf den Gebieten der vergleichenden Religionskunde, der Radiästhesie, der Parapsychologie und der klassischen Symbolkunde. Mitglieder werden angeregt eigene Forschungsarbeiten zu erstellen und Vorträge darüber zu halten.

§ 2

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks sind die Mittel der Loge und etwaige Gewinne nur für die in der Satzung bestimmten Zwecke zu verwenden. Keine Person darf durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Loge fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen bevorzugt werden. Bei der Auflösung der Loge fällt das nach Begleichung der Verbindlichkeiten vorhandene Vermögen an einen gemeinnützigen Verein der öffentlichen Hand.

§ 3

Es können nur nachweislich unbescholtene, unabhängige, gesunde, reife und in geordneten Verhältnissen lebende Personen im Alter zwischen 33 und 77 Jahren aufgenommen werden. Es werden sowohl Frauen als auch Männer aufgenommen. Das Logenmeister entscheidet über Aufnahme oder Nichtaufnahme. Die Mitglieder verpflichten sich zu einer jährlichen freiwilligen Spende in der Höhe eines Bruchteiles der Aufwendungen die man für eigenen Luxus verwendet. Die Mitglieder bekennen sich zu einem einfachen Lebensstil und pflegen einen sozial verantwortlichen Umgang mit sogenanntem Besitz. Wer sich um Aufnahme bewirbt erkennt die Postulate der Webseite "Aufnahme" und den Inhalt der Satzung bedingungslos an.- Der Austritt erfolgt durch Tod, Kündigung oder durch Ausschluß. 

§ 4

Ein offizielle, örtliche AUN-Gruppe muß mindestens aus 9 Mitgliedern bestehen. Jede neu hinzukommende Gruppe wählt durch Mehrheitsbeschluß ihre eigenes Leitungsteam Gruppenvorsteher (Provinzial) und Gruppensprecher (Präfekten). Diese Wahl muß durch den Logenmeister von AUN ("Founder") bestätigt werden. Alle Gruppenvorsteher und Gruppensprecher bilden zusammen mit dem Logenmeister (als 1.Vorstand) und den von ihm ernannten Stellvertreter das Präsidium von AUN (Leitungs- oder Synodalteam). Diverse größere Streitigkeiten werden durch Schiedsspruch des Logenmeisters Bay Kahegar in Einvernahme mit dessen Stellvertreter geregelt. 

§ 5

Auf der großen Synode, die ab dem Jahr 2004 jedes Jahr im Spätsommer stattfinden soll, treffen sich Mitglieder und das Präsidium von AUN. Die Ausarbeitung des Synodenprogramms obliegt dem Präsidium. Wichtige Entscheidungen können während dieses Treffens durch schrifliche und geheime Abstimmung herbeigeführt werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nur persönlich abgegeben werden kann. Für jedwede Beschlußfassung ist stets eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder nötig. Auf der großen Synode muß mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein.  gezeichnet: bay kaheger (Logenmeister)

 

 

 

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